Brandschutznachweis /-konzept

Unsere Fachplaner im Vorbeugenden Brandschutz erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Sonderbauten gemäß Bauordnung.

 

Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis gemäß jeweiliger Landesbauordnung, der für jedes Bauvorhaben, soweit er nicht verfahrensfrei ist, erstellt werden muss.

Der Brandschutznachweis gilt als Bauvorlage. Bauvorlagen sind die für die Beurteilung eines Bauvorhabens und für die Bearbeitung eines Bauantrages erforderlichen Unterlagen, die bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind.
Für den Nachweis des Brandschutzes für Gebäude müssen von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser in einem Lageplan, in den Bauzeichnungen, in der Betriebsbeschreibung und der Baubeschreibung die erforderlichen Angaben gemacht werden. Lageplan, Bauzeichnungen, Betriebsbeschreibung und Baubeschreibung sind dann die Unterlagen des Brandschutznachweises.

 

Titel eines gesetzlich geforderten Brandschutznachweises von bestimmten Bauten
Brandschutznachweis Muster


Die Verwendung der Begriffe Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept wird in den Bauordnungen und in Fachkreisen sehr verschieden gehandhabt.

 

Das Brandschutzkonzept umfasst die gesamte Brandschutzplanung, insbesondere für Sonderbauten. Es basiert auf den vereinbarten Schutzzielen (baurechtliche und zusätzliche objektbezogene Anforderungen) und enthält alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bis zur ausführungsreifen Darstellung.

 

Dagegen kann der Brandschutznachweis als Teilleistung des Brandschutzkonzepts gesehen werden. Er stellt die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen – einschließlich der Abweichungen vom Baurecht und Kompensationen – schriftlich und zeichnerisch (Visualisierung) dar.

 

Brandschutzstellungnahme, Brandschutzfachberatung

Benötigen Sie eine Brandschutzstellungnahme, eine Brandschutztechnische Stellungnahme, eine Brandschutzfachberatung oder eine Brandschutzberatung zu ihrem Objekt oder ihrer Anlage?

Wir haben die entsprechenden Fachleute.


Brandschutztechnische Stellungnahmen dienen der Beurteilung abgegrenzter Sachverhalte außerhalb eines Brandschutzkonzeptes sowie der Bewertung einzelner Fragestellungen oder Probleme und sind damit wichtige Entscheidungshilfen für sämtliche Beteiligte am Planungs- und Ausführungsprozess eines Bauvorhabens.

 

Im Gegensatz zum Brandschutznachweis ist oft eine ganzheitliche brandschutztechnische Beurteilung nicht in jedem Fall erforderlich.

 

Eine brandschutztechnische Stellungnahme beschränkt sich auf z.B. eine ausgewählte Fragestellung wie die Überprüfung des Räumungs- und Evakuierungskonzeptes, die Löschwasserversorgung und Löschgeräteausstattung. Die brandschutztechnische Stellungnahme unterstützt die zuständige Baubehörde bei der Entscheidungsfindung – gerade, wenn kein vollständiges Brandschutzkonzept erforderlich ist, allerdings noch einzelne Punkte zu klären sind.

Brandschutztechnische Stellungnahme zur Beurteilung abgegrenzter Sachverhalte außerhalb eines Brandschutzkonzepts
Brandschutztechnische Stellungnahme




Fachbauleitung Brandschutz

Die Fachbauleitung Brandschutz ist wichtiger Bestandteil bei der mängelfreien Erstellung eines Gebäudes.


Die Vielzahl an Bauprodukten und Bauarten bedingen in Bezug auf den Brandschutz ein umfassendes Wissen über die Anforderungen für einen korrekten Einbau, so dass sich der Bauüberwacher / Objektbetreuer in der brandschutztechnischen Umsetzung von unserem Fachbauleiter Brandschutz unterstützen lassen sollte.

 

Das erstellte Brandschutzkonzept muss praktisch und regelkonform umgesetzt werden.

 

Unsere Fachbauleiter Brandschutz gewährleisten die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionssicherheit der geplanten Brandschutzmaßnahmen an ihrem Bauvorhaben. Dieses erfolgt durch die Fachbauleitererklärung Brandschutz.

 

Die Fachbauleitung Brandschutz ist wichtiger Bestandteil bei der mängelfreien brandschutztechnischen Erstellung eines Gebäudes.
Fachbauleitung Brandschutz

Brandschutzbevollmächtigte/r, Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte / Brandschutzbevollmächtigte übernehmen wichtige Funktionen innerhalb des betrieblichen Brandschutzes.
Brandschutzbeauftragter Brandschutzbevollmächtigter

 

Brandschutzbeauftragte / Brandschutzbevollmächtigte übernehmen wichtige Funktionen innerhalb des betrieblichen Brandschutzes.

 

Bestimmte Betriebe müssen zwingend einen Brandschutzbeauftragten benennen. Betriebe die nicht zwingend einen Brandschutzbeauftragten benennen müssen, übertragen oft die Aufgaben dem Brandschutzbevollmächtigten um den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und den  berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen gerecht zu werden.

 

Brandschutzbeauftragte / Brandschutzbevollmächtigte nehmen spezielle Aufgaben im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes wahr. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Umsetzung und Einhaltung des Brandschutzkonzeptes.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes
  • Bewertung möglicher Gefahren durch physikalische, chemische und biologische Einflüsse
  • Brandschutztechnische Beurteilung von Arbeitsplätzen
  • Erstellung, Pflege und Umsetzung der Brandschutzordnung Teile A-C
  • Unterstützung bei der Sicherstellung von ausgebildeten Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Unterweisungen der  Beschäftigten zum Thema Brandschutz

 

Der/die Brandschutzbevollmächtigte/Brandschutzbeauftragte muss nicht zwingend bei dem Betrieb beschäftigt sein. Die Aufgaben können auch von uns als externem Dienstleister wahrgenommen werden. So sparen Sie Personalkosten.

 

Bei uns können Sie die externe Dienstleistung buchen oder ihren Brandschutzbeauftragten/Brandschutzbevollmächtigten von uns ausbilden lassen.

 

Beide Varianten sind möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Brandsicherheitswache

Die Brandsicherheitswache wird aufgrund einer Gefährdungsanalyse oder aufgrund behördlicher Vorgaben eingerichtet, bzw. bereit gestellt.

Brandsicherheitswachen werden immer dort eingesetzt, wenn feuergefährliche Handlungen durchgeführt werden, bzw. wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und/oder  eine größere Anzahl von Personen gefährdet ist.

 

Brandsicherheitswachdienst bei eienm Massenevent
Brandsicherheitswachdienst Grossveranstaltung

 

Hierdurch müssen  zwingend  bei Veranstaltungen und in Veranstaltungsstätten  Brandsicherheitswachen vorgehalten werden, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.

Ziel der Brandsicherheitswache ist es, Risiken effizient zu minimieren und  Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.

Dabei erkennen sie Brandgefahren im Voraus und beugen mit entsprechenden Maßnahmen Schadensfällen vor. Auch wenn es zum Entstehungsbrand gekommen ist, kann die Brandsicherheitswaceine fachgerechte Erst-Brandbekämpfung und die fachgerechte Einweisung  der städtischen Feuerwehr durchführen.

 

Auch werden Brandsicherheitswachen als Brandposten bzw. Brandwache auf Baustellen und Sanierungen bei feuergefährlichen Arbeiten eingesetzt. 

 

Brandwache bei Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten
Brandwache bei Trennarbeiten im Gebäude

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein vorhandener Brandposten bzw. eine Brandwache bei feuer- und/oder explosionsgefährlichen Arbeiten (Schweißen, Schneiden, Trennschleifen, Löten, Auftauen, Heißklebearbeiten….)  sehr wirksam eingesetzt werden. So werden oft verheerende Brandfolgen vermieden

 

Wenn Sie eine Brandsicherheitswache, eine Brandwache und /oder einen Brandposten benötigen. Sprechen Sie uns an.

 

Wir stellen ihnen geschultes Personal für Ihre Veranstaltung und/oder Ihren Betrieb  mit der entsprechend erforderlichen Personalstärke zur Verfügung.

 
 
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