Brandschutzpläne, Brandschutzdokumente, Sicherheitsgrafiken
Erstellung und termingerechter Aktualisierungsservice
Unsere technischen Grafikspezialisten sind auf modernsten Computersystemen in der Lage visualisierte Brandschutznachweise, Brandschutzpläne, Sicherheitsdokumente, rundum jede Form von grafischen Plänen und visualisierten Brandschutzunterlagen, incl. Sicherheitsgrafiken zu erstellen und ggf. zu aktualisieren.
Ob Sie
- einen Feuerwehrplan,
- einen Sonderplan
- Flucht- und Rettungspläne,
- eine Brandschutz und Evakuierungsordnung,
- Fw-Laufkarten,
- Entfluchtungspläne,
- Bestuhlungspläne,
- einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Sicherheitsgrafiken und -zeichen in unterschiedlichen Qualitäten
oder ähnliche Brandschutzunterlagen benötigen. Wir sind in der Lage diese zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis zu erstellen. Selbst vorhandene Brandschutzunterlagen, auch von Drittanbietern, können wir gerne prüfen und bei Bedarf normgerecht aktualisieren.
Oft wird in der Hektik der Zeit vergessen, die Brandschutzunterlagen gemäß den rechtlichen Vorgaben im zweijährigen Rhythmus zu prüfen und zu aktualisieren. Die Prüfung ergibt häufig keinen hohen Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf. Trotzdem nimmt die Bearbeitung viel Zeit in Anspruch und ihr Personal wird gebunden.
Hierfür haben wir einen entsprechenden, auch von Behörden anerkannten Aktualisierungsservice entwickelt, der den Aufwand für langwierige und umfangreiche Änderungen stark verringert und somit Kosten spart.
Nutzen Sie unseren Aktualisierungsservice. Wir übernehmen alle notwendigen Aufgaben für Sie.
Somit ist die Fortschreibung, bzw. Aktualisierung bereits vorhandener und nicht mehr aktueller Pläne gemäß den gesetzlichen Vorschiften gesichert und Sie können sicher sein, dass Flüchtende im Notfall schnell das Gebäude verlassen können und Retter eine schnelle Orientierung haben.
Natürlich können Sie unseren Aktualisierungsservice auch für veraltete Brandschutzpläne von anderen Anbietern nutzen, die nicht bei uns erstellt wurden.
Wir unterstützen Sie fachkompetent und kostengünstig bei der Prüfung und ggf. erforderlichen Aktualisierung ihrer Brandschutzdokumente, Sicherheitsgrafiken und Sicherheitsplänen sowie der ggf. erforderlichen Abstimmung mit Behörden.

Nutzen Sie den Kontaktbutton für eine Anfrage oder rufen Sie einfach an.
Brandschutzplan - Feuerwehrplan
Gemäß DIN 14095 : 2024-02, Feuerwehrplan, Allgemeine Anforderungen (Auszug) müssen Feuerwehrpläne stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person prüfen zu lassen.
Der Feuerwehrplan besteht in der Regel aus den Allgemeinen Objektinformationen, den zusätzlichen textlichen Erläuterungen (Textteil), dem Übersichtsplan sowie den Geschossplänen.
Denken Sie an die nächste Brandsicherheitsschau der Bauaufsichtsbehörde und der Feuerwehr. Bis dahin müssen alle Brandschutzunterlagen aktuell sein.
Wir sind „sachkundige Person gemäß DIN 14095“ und können ihren geforderten Feuerwehr-Plan schnell und unkompliziert helfen.

Feuerwehr-Laufkarte
Nach der DIN 14675:2020-01 Allgemeines ist der Auftraggeber oder Betreiber der Brandmeldeanlage für die Fortschreibung der Alarmorganisation nach 5.5 sowie für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehr-Laufkarten nach 10.2 verantwortlich.

Nutzen Sie den Kontaktbutton für eine Anfrage oder rufen Sie einfach an.
Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft werden.
Die ASR A2.3 schreibt einen Prüfzyklus von zwei Jahren vor.
Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Wir überprüfen gerne ihre Flucht- und Rettungspläne und passen Sie gerne den aktuellen baulichen und gesetzlichen Vorgaben an.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin

Alarmierungs- und Evakuierungskonzept
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sowie weiterer Vorschriften sind bei unterschiedlichen Ereignissen wie Bränden, Kampfmittelentschärfung, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten und ähnliches zwingend entsprechende Alarmierungs- und Evakuierungskonzepte vorzusehen.
Nicht nur für bestimmte Betriebe und Einrichtungen, in denen sich viele kranke, mobilitätseingeschränkte oder anderweitig beeinträchtigte Personen aufhalten ist es sehr wichtig, dass ein durchdachtes und den eigenen Bedürfnissen angepasstes Alarmierungs- und Evakuierungskonzepte vorliegt.
Nur damit ist das Personal in der Lage angemessen und zielorientiert in einer drohenden oder eingetretenen Notlage zu handeln.

Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen, wir haben jahrelange Erfahrung bei der Erstellung individueller Alarmierungs- und Evakuierungskonzepte.
Brandschutzordnung
Teile A - C
Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person* zu prüfen.
* eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann.
Wir haben fachlich versierte Brandschützer die ihre praktischen Erfahrungen in ihre Brandschutzordnung einbringen können.
Unsere Brandschutzordnungen wurden schon häufig mit Behörden abgestimmt und frei gegeben, so dass Sie keine Sorge bei einer behördlichen Brandsicherheitsschau oder Brandschutzbegehung haben müssen.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin